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Landwirtschaftliche Buchstelle

Wir haben viele Leidenschaften. Eine davon ist die Liebe zur Land- und Forstwirtschaft und damit verbunden mit unserer Landwirtschaftlichen Buchstelle. Theresia Lindner BAYERNGrund GmbH – gegründet 2016 für unsere landwirtschaftlichen Mandate – für die optimale und fachlich anspruchsvolle Beratung und steuerliche Begleitung.

Die Verleihung der Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“ durch die Steuerberaterkammer München im Jahr 2014 ist ein Kennzeichen für die Beratungskompetenz in allen Angelegenheiten der Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft. Unsere Kanzlei ist als Mitglied dem Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen HLBS angeschlossen.

Wir beraten im Steuerrecht der Land- und Forstwirtschaft, des Agrarrechts sowie der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft und des landwirtschaftlichen Rechnungswesens sowie der Unternehmensnachfolge und des landwirtschaftlichen Erb- und Eherechts. Bei den formgebundenen Ehe-, Erb- und Übergabeverträgen betreuen wir unsere Mandanten in enger Zusammenarbeit mit Notaren und stehen begleitend im Familienverbund für wertschätzende Übergangsmodalitäten gerne zur Verfügung.

Landwirtschaftliche Buchstelle

Das können wir

  • Landwirtschaftliches Rechnungswesen DATEV SKR 14
  • BMEL – Jahresabschlüsse
  • Gewinnermittlung durch Bilanzierung oder Einnahmenüberschussrechnung
  • Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen
  • Anlagenbuchführung und Anlagenverzeichnisse
  • Einkommensteuer der Land- und Forstwirte
  • § 13 a EStG – neu
  • Differenzierung Einkunftsarten – Landwirtschaft / Gewerbebetrieb
  • Grundstücksverkehrsrecht
  • Begleitung Agrarfinanzierung und Kreditwesen
  • Bewertungsrecht landwirtschaftlicher Grundbesitz
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer Grundbesitz
  • Landwirtschaftliches Erbrecht
  • Landwirtschaftliches Ehe- und Güterrecht
  • Umfassender Service der Buchführung bei Gewinnermittlung durch Bilanzierung sowie Mithilfe bei der Eigenerstellung
  • Umsatzsteuerrecht
  • Durchführung und Abwicklung der besonderen Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG, Regelbesteuerung oder partielle Regelbesteuerung
  • Beratung in branchenspezifischen Steuerfragen
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen und umfangreiche Beratung
  • Information und Beratung zu sämtlichen Investitions- und Finanzierungsfragen
  • Unterstützung bei der Erlangung von Finanzmitteln
  • Durchführung von Unternehmensanalysen
  • Beratung über strategische Ausrichtung des Unternehmens
  • Erarbeitung von kurz- und langfristigen Unternehmenszielen
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